TV Freischaltung und Tachoreparatur in Venlo
Auf der Beliebtheitsskala wandert die TV Freischaltung in Fahrzeugen immer weiter nach oben. Auch die Fahrzeughersteller haben auf diese Entwicklung reagiert und rüsten nunmehr immer mehr Fahrzeuge mit einem TV Tuner aus. Um jedoch die Fahrsicherheit weiterhin zu gewährleisten, ist ein TV/DVD Empfang nur bei stillstehendem Fahrzeug möglich. Es gibt allerdings die Möglichkeit diese voreingestellte Sperrung aufzuheben, so dass mitfahrende Personen TV/DVD empfangen können.
Der Vorteil dieser Möglichkeit wird sich jedem erschließen, der schon einmal eine längere Reise mit quengelnden Kindern im Auto unternommen hat.
Auch der TÜV erhebt keinerlei Einschränkungen für die Zulassung visueller und auditiver, zum Empfang bestimmter, Medien. Selbst bei einem Unfall ist die gegnerische Versicherung in der Nachweispflicht, wenn es darum geht, ob der Fahrer TV oder DVD empfangen hat. In diesem Zusammenhang wird die rechtliche Frage der TV Freischaltung nicht diskutiert.
Im Falle einer Polizeikontrolle muss ein Fahrer bei nachgewiesenem TV Empfang mit einer Verwarnung wegen unachtsamen Fahrens rechnen. Die Tatsache der TV Freischaltung an sich wird jedoch nicht geahndet.
Tatsache ist also, dass die TV Freischaltung keine strafbare Handlung ist. Jedoch ist der Empfang dem Fahrer des Fahrzeuges nicht gestattet, sondern nur seinen Beifahrern.